Wann
Freitag - 14.12.2018
8:15 - 14:00
Wo
Amtsgericht München
Nymphenburger Str. 16
München
Die Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung in Deutschland geht so weit, dass sogar Facebook-Profile davon nicht verschont bleiben. Die Arbeiter*innenpartei Kurdistans (PKK) unterliegt dem vereinsrechtlichen Verbot des Innenministeriums vom 22.11.1993. Dieses Verbot gegen die PKK erstreckt sich auch auf die kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG und auf ihre Symbole.
Solidarische Aktivist*innen, wie in diesem Fall einer unserer Genoss*innen, die gegen das Verbot der YPG protestierten, werden aktuell kriminalisiert und müssen sich der polizeilichen Repression stellen. Am Freitag, dem 14.12.2018, wird nun eine Gerichtsverhandlung gegen unseren Genossen stattfinden, der wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz angeklagt ist – in Worten, wegen des Vorwurfes eine kurdische YPG-Flagge auf Facebook geteilt zu haben.
Wir rufen auf, Solidarität sichtbar zu machen und ihn an diesem Tag bei unserer Kundgebung sowie seinem Prozess zu begleiten.
Schluss mit der Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung!
Razzia in München: USK stürmt Wohnung wegen YPG-Fahne auf Facebook-Profil
Kategorie
Diese Veranstaltung als iCal exportieren.