Soli-Kundgebung ATIK Prozess §129

Wann
Freitag - 14.07.2017
11:30 - 14:00

Wo
OLG Gerichtsgebäude
Nymphenburgerstraße 16
München

Details
München |12.07.2017| Am Freitag, den 14. Juli, befinden sich erneut die 10 Angeklagten des ATIK-Prozesses auf der Angeklagebank, darunter das ver.di-Mitglied Banu, Vorstandsmitglied des Landesmigrationsausschusses von ver.di. In Solidarität mit ihr haben der Arbeitskreis Aktiv in rechts in ver.di München und der ver.di Bezirk Mittelfranken Informationsveranstaltungen durchgeführt.
An diesem Prozesstag werden wir zusätzlich mit einer öffentlichen Kundgebung vor dem Gericht in der Nymphenburgerstraße 16 sowie einem Zug der Solidarität von dort ins Westend diese Informationen auf die Straße, in die Öffentlichkeit tragen.
 
Auftakt: Freitag, 14. Juli, 11.30 Uhr, Nymphenburgerstraße 16, Gerichtsgebäude
Es sprechen bei der Auftaktkundgebung oder der Abschlusskundgebung:
Inge Knoeckel, Arbeitskreis aktiv gegen rechts in ver.di München
Cetin Oraner, Stadtrat für die Linke
Süleyman Güncan, Vertreter der ATIK, Betriebsrat IG BAU
Ein Vertreter aus den österreichischen Gewerkschaften
Ein Vertreter der Roten Hilfe
 
Ab ca. 12.15 Uhr: Zug der Solidarität vom Gerichtsgebäude über die Hackerbrücke ins Westend – ca. 13 Uhr Georg-Freundorfer-Platz, U-Bahn Schwanthalerhöhe, dann wieder zurück zum Gerichtsgebäude – Ankunft dort ca. 13.45 Uhr zur Abschlusskundgebung.
Helfen wir mit, dass die Öffentlichkeit von diesem Skandalprozess mitten in unserer Stadt erfährt!
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In Deutschland gibt es derzeit etwa 20 türkische und kurdische politische Gefangene, die mit Verfahren nach den Paragraphen 129a und b bedroht werden oder bereits verurteilt wurden. Seit dem 17.06.2016 findet vor dem Oberlandesgericht München ein Prozess nach § 129b gegen zehn vermeintliche Mitglieder der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/ Marxistisch-Leninistisch) und der linken MigrantInnenorganisation ATIK (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa) statt. Es handelt sich hierbei um den größten Kommunistenprozess seit vielen Jahren in Deutschland!

Der Vorwurf der den Genoss*innen gemacht wird, ist die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach dem anti-demokratischen Gesinnungsparagraphen 129b StGB. Dabei ist die TKP/ML nirgendwo auf der Welt verboten und steht auf keiner „Terrorliste“; außer in der Türkei. Ihnen wird außer der Mitgliedschaft auch keine andere strafbare Handlung in Deutschland vorgeworfen.

 

 

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