„Haus mit der Roten Fahne“ – Zweite Verhandlung der Räumungsklage

Wann
Freitag - 23.03.2018
13:00 - 15:00

Wo
Landgericht München I
Prielmayerstraße 7
München

Details
  1. Räumungsklage gegen das „Haus mit der Roten Fahne“:

Willkür bleibt Willkür und der „soziale Wohnungsbau“ bleibt eine Farce
Wir brauchen Häuser der Organisierung gegen Ausbeutung, Faschismus und Krieg!

Seit eineinhalb Jahren schwelt in München die Auseinandersetzung um den Erhalt des „Haus mit der Roten Fahne“ auf der Schwanthalerhöhe – über 40 Jahre ein sozialer, kultureller und politischer Treffpunkt der Arbeiterbewegung, genutzt von Antifaschisten und Kriegsgegnern für die Interessen der arbeitenden Mehrheit der Bevölkerung, gegen die Minderheit der Ausbeuter und Spekulanten, der Profiteuren am Elend der anderen, an Leiharbeit, Krieg und der Außerkraftsetzung bürgerlicher Demokratie.

Ungeachtet der öffentlichen Meinung, der Beschlüsse von Bezirksausschuss und Bürgerversammlung Schwanthalerhöhe und des Willens von über 2.200 Petenten hatte der Stadtrat der Landeshauptstadt am 15. Februar 2017 einen Beschluss zur Beendigung des Mietverhältnisses und zur Einreichung der Räumungsklage getroffen und daran festgehalten – angeblich um an dieser Stelle billigen Mietwohnraum zu schaffen (in dem vollen Wissen, dass das unmöglich ist). Tatsächlich wurde in dieser Stadtratssitzung klar gesagt, worum es geht: Der Stadtrat traf seine Entscheidung aus eindeutig politisch motivierten Beweggründen, weil einer Mehrheit aus CSU, Bayernpartei, SPD und offenen Nazis die politische Richtung der Nutzer des Hauses – v.a. der Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD – nicht gefällt. Nicht gefällt, dass hier Menschen tätig sind, die den Ausweg aus den Missständen des Kapitalismus und seiner Wohnungsnot in der Überwindung des Kapitalismus sehen.  Zur Illustration mögen Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der CSU, Manuel Pretzl, in der Vollversammlung des Stadtrats dienen: „Es war eine interessante Debatte über den Kampf gegen eine unliebsame politische Institution (…). Wir sagen klar: Um diese Institution ist es nicht schade, wir brauchen keine Kommunisten in dieser Stadt.“

Eine erste Verhandlung der Räumungsklage hat im Oktober 2017 stattgefunden (siehe unsere Erklärung dazu), bei welcher deutlich wurde: Weder die Stadt, noch die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS) als Vermieterin und Klägerin hatten irgendwelche Planungen oder konnten darlegen, wie auf diesem Grundstück überhaupt billige Wohnungen geschaffen werden sollten. Damit fehlt der Kündigung ein sachlicher Grund, sie ist willkürlich! Dazu kommt, dass städtische Referate längst festgestellt hatten, dass den Steuerzahler jede andere Nutzung des Grundstücks mindestens 500.000 € Defizit kosten würde.

Das Gericht trug der MGS auf, einen Beweis zu erbringen, dass der Stadtratsbeschluss (sozialer Wohnungsbau im Rahmen des „Konzeptionellen Mietwohnungsbau“) umsetzbar ist. Die MGS legte daraufhin Planungen aus dem Jahr 2012 (!) vor, die den Stadtratsbeschlüssen nicht im Mindesten gerecht werden (Wohnräume ohne Tageslicht, ungenügende Gemeinschaftsflächen, finanzielle Fehlplanung, fehlendes Konzept, Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften…). Ist die MGS, ist die Stadt München wirklich zu dumm oder zu faul, um ordentlich zu arbeiten? Nein, wohl nicht, ist es doch die Kommune der Reichen und Mächtigen selbst, die in ihrer Verkleidung als MGS Baupläne vorlegt und Bauanträge stellt. Und dieselbe Stadt München befindet in ihrer Verkleidung als Lokalbaukommission, als Planungsreferat, als Stadtrat über diese Bauanträge. Sie machen sich ihre Rechte selbst! Die Willkür setzt sich fort und dieses Vorgehen staatlicher Akteure ist ein Lehrstück des Parlamentarismus in Zeiten der Zersetzung der bürgerlichen Demokratie.

Die Sache „Haus mit der Roten Fahne“ geht nicht nur die Organisationen an, die dieses Haus nutzen. Es geht um die Verteidigung der Meinungs-, Vereinigungs- und Pressefreiheit, darum, der Willkür staatlichen Handelns, der Verschwendung unserer Steuergelder und dem Ausverkauf unserer Stadtviertel Einhalt zu gebieten. Es geht darum, dafür zu kämpfen, dass die demokratische und Arbeiterbewegung eine Infrastruktur braucht, die Sitzungen, Versammlungen und Veranstaltungen, den Druck von Büchern und Flugblättern, die Herstellung von Plakaten und Transparenten, die Probe von Musik und Theater u.v.m. ermöglicht. Gerade in Zeiten von zunehmendem Rassismus und Nationalismus, verschärfter Ausbeutung der Werktätigen und einer wachsenden Kriegsgefahr dürfte das jeder/m einleuchten. Dieser Kampf wird dort entschieden, wo wir dagegen aufstehen, dass unsere Rechte sich jedes Mal den Kopf am Privateigentum an den Versammlungsräumen, an den Druckereien, an den Presseorganen einrennen. Und wir uns nicht mehr für dumm verkaufen lassen, dass ausgerechnet im letzten Hinterhof mit ein paar Dunkelkammer-Kleinstwohnungen die Wohnungsnot der Werktätigen beseitigt werden soll.

Wir laden ein zum

Informationsabend zum Stand der Dinge
Donnerstag, 22. März 2018, 18.00 Uhr, Tulbeckstr. 4f
mit Originalaufnahmen aus der Stadtratssitzung vom 15. Februar 2017

Wir laden die interessierte Öffentlichkeit, deren Meinung an anderer Stelle kein Gehör findet, ein zur

2. Verhandlung der Räumungsklage gegen das „Haus mit der Roten Fahne“
Freitag, 23. März 2018, 13.00 Uhr (Zeit für Einlasskontrolle einplanen)
Landgericht München I, Prielmayerstraße 7, Raum 212

Weitere Informationen gibt es auf unserer Internetseite: www.Haus-mit-der-Roten-Fahne.de

Die Kosten für Prozesse, Gutachter, Anwälte und Mobilisierung sind enorm –  wir brauchen dringend Spenden und eure solidarische Unterstützung.
Zweckgebundenes Spendenkonto: S. Eggerdinger, IBAN DE94 74320073 0003 897613, BIC HYVEDEMM433, HypoVereinsbank Landshut, Stichwort: Tulbeckstr.

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