Klimaschutz: Womit ist der eigentlich so unvereinbar?

Wann
Donnerstag - 28.09.2023
19:30 - 22:00

Wo
EineWeltHaus
Schwanthalerstr. 80
80336 München

Details

Diskussionsveranstaltung des AK Gegenargumente:
Klimaschutz: Womit ist der eigentlich so unvereinbar?

Wer sich, gewappnet mit wissenschaftlich so gut wie unwidersprechlichen Argumenten, für die Verhinderung einer Klimakatastrophe einsetzt, kommt um die Erfahrung nicht herum, dass die Politik sich zwar auch Klimaschutz auf die Fahnen schreibt, den Forderungen, das dafür sachlich Notwendige zu tun, aber nicht nachkommt. Wer sich damit nicht abfinden mag und deswegen ungehorsam wird, sich störend bemerkbar macht, um dem Anliegen des Klimaschutzes praktische Geltung zu verschaffen, bekommt es mit Polizei und Justiz zu tun, eine blutige Nase, teure Strafbefehle und schlechte Noten im Führungszeugnis.
Das wirft die Frage auf, ob man diese Absage der Staatsmacht für ein Vergehen gegen deren Pflichten hält oder für eine Auskunft darüber, dass die mit „Klimaschutz“ offenbar was ganz anderes meint als die Verhinderung einer Klimakatastrophe und sich jede Einmischung in ihr Regierungsgeschäft verbittet. Vielleicht ist es ja gar keine Pflichtvergessenheit, wenn dieser Staat unter dem Titel des Klimaschutzes Energiepolitik betreibt, in der die Billigkeit der Energieversorgung seiner kapitalistischen Wirtschaft ein viel wichtigeres Kriterium ist als die Minderung des CO2 -Ausstoßes. Und ist es denn wirklich ein Vergehen der kapitalistischen Ökonomie, wenn sie die Atmosphäre als kostenlose Müllkippe für ihre Abgase verwendet; immerhin geht es hier um lauter Geldrechnungen, und Kosten schmälern den Ertrag.
Vielleicht ist die Demokratie ja gar keine Einladung, sich da einzumischen, damit die besten Argumente zum Zuge kommen. Immerhin besteht die Verfassung außer aus ein paar wohlklingenden Widmungen in den ersten Artikeln – von wegen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen usw. – in der Hauptsache aus akribischen Vorschriften darüber, wer hierzulande entscheidet, was zu tun oder zu lassen ist, und wer dazu zwar meinen darf was er will, sich aber zu fügen hat. Und wenn man beim Wählen, völlig ohne Argument, bestimmten Personen in die darin vorgesehenen Ämter verhilft, ist das deswegen auch nicht deren Verpflichtung auf den eigenen Willen, sondern ihre Ermächtigung darüber.
Zu der Frage, womit man sich eigentlich anlegt, wenn man sachlich konsequenten Klimaschutz fordert, wollen wir ein paar Thesen zur Debatte stellen.

http://www.gegenargumente.de/

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