Der antisemitische Wahn – Ein Vortrag von Rolf Pohl

Wann
Mittwoch - 13.06.2018
19:00 - 22:00

Wo
DGB-Haus, Jugendräume
Schwanthalerstr. 64
München

Details

Am 13. Juni findet in Kooperation mit München ist Bunt! e.V. der nächste Vortrag unserer Veranstaltungsreihe statt:

Am vergangenen ungarischen Nationalfeiertag schwor Viktor Orbán sein Publikum auf den gemeinsamen Feind des Volkes ein. Dessen vermeintlichen Widersachern schrieb er dabei Eigenschaften zu, welche in antisemitischen Verschwörungstheorien als spezifisch jüdisch vorgestellt werden. So seien diese „nicht national, sondern international; sie glauben nicht an die Arbeit, sondern spekulieren mit Geld; Sie haben kein Heimatland, sondern empfinden die ganze Welt als die ihre.“ Hier zeigt sich deutlich, dass der Antisemitismus auch heute von einer Umwandlung des Ersehnten, wie etwa der Freiheit vom Arbeitszwang, zum Verhassten lebt und politisch mobilisierbar ist.
Gerade in Zeiten des Wiedererstarkens des antisemitischen Ressentiments ist es notwendig, die Kritik an diesem zu aktualisieren. Rolf Pohl unternimmt in seinem Vortrag eine Ergänzung des Ansatzes der Kritischen Theorie um neuere Erkenntnisse der Sozial- und Wahrnehmungspsychologie. Er wird zeigen, wie Antisemit*innen ein erfahrungsresistentes Feindbild konstruieren, wie der individuelle Wahn in der Volksgemeinschaft, in der er kollektiv ausgelebt werden kann, zu sich kommt und nicht zuletzt, wie der Antisemitismus auf eine krisenhafte Gesellschaft normalisierend wirkt, indem er diese in der Mobilisierung gegen einen imaginierten Feind zur Gemeinschaft vereint.

Rolf Pohl war Professor für Sozialpsychologie an der Universität Hannover. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören neben der Sozialpsychologie des Antisemitismus die Themen Männlichkeit, sexuelle Gewalt und Antifeminismus.

13. Juni 2018 – DGB-Haus München – Raum TU07 – Schwanthalerstraße 64 – Eintritt frei, aber über Spenden freut sich jeder!

Für die Veranstaltung gilt folgender Einlassvorbehalt: „Die Veranstaltenden behalten sich gemäß Art. 10 Abs. 1 BayVersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zuritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

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