Antifaschistisches Open-Air-Kino – „Das Urteil von Nürnberg“

Wann
Freitag - 04.07.2014
19:00 - 22:30

Details

Die beispiellosen Verbrechen des Nazifaschismus haben sich im Bewusstsein der Völker eingebrannt. Was aber ist mit den Millionen Tätern, die diese Barbarei verübt haben, nach der Befreiung vom Faschismus geschehen? Hatten sie alle nur Befehle ausgeführt und konnten dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden? Wurden die Hauptschuldigen zur Rechenschaft gezogen und verurteilt? Was hat das alles mit heute zu tun, wo bei den Morden des NSU von „Ermittlungspannen“ und einem „Skandal“ die Rede ist? All diese Fragen kann kein Film beantworten, aber dieser Film kann uns sicherlich dabei helfen, sie zu stellen.

Der Film behandelt den Prozess gegen die Nazijuristen vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg als einen der 13 Nürnberger Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher des Nazifaschismus.

Um das wenig kommerziell anmutende Thema bei den Studio-Verantwortlichen durchsetzen zu können, trommelte Kramer eine Besetzung zusammen, die nicht nur für große schauspielerische Leistungen, sondern in erster Linie für einen Publikumserfolg sorgen sollte: Spencer Tracy als Vorsitzender Richter, Burt Lancaster als der hauptangeklagte Deutsche Vorzeigejurist, Richard Widmark als Ankläger, Montgomery Clift und Judy Garland als Zeugen und Opfer der Nazi- Verbrechen. Daneben wurde Marlene Dietrich als Ehefrau eines deutschen Offiziers besetzt. Möglich wurde diese Ausnahmebesetzung nur dadurch, dass die Schauspieler für einen Bruchteil ihrer üblichen Gage auftraten, weil sie sich mit den Anliegen des Films identifizieren konnten. Mit dieser scheinbaren Garantie für Publikumsinteresse bekam Kramer grünes Licht für sein „Urteil von Nürnberg“ von 1961. In Amerika war die Reaktion auf den Film sehr positiv. „Das Urteil von Nürnberg“ wurde für 11 Oscars nominiert und sowohl Drehbuchautor Abby Mann als auch Maximilian Schell wurden ausgezeichnet.

Die Reaktion in Deutschland fiel dagegen weniger euphorisch aus. Berlins regierender Bürgermeister Willy Brandt hatte die Produzenten eingeladen, die Uraufführung in der geteilten Stadt durchzuführen. Regisseur Stanley Kramer erinnerte sich nicht gerne an diesen Tag, den 14. Dezember 1961: „Es war der furchterregendste Abend meines Lebens. Der Film wurde völlig abgelehnt; er hat in Deutschland keine fünf Pfennig eingespielt. Er spielte vor so vielen leeren Häusern, dass er einfach aus dem Verleih genommen wurde. Die Leute fragten, wie ich, ein Amerikaner, versuchen könnte, die deutsche Schuld wieder aufzuwärmen? Ich sagte, dass es in der Tat besser gewesen wäre, wenn die Deutschen es gemacht hätten, aber es ist eine Tatsache, dass sie es nicht machten. Also tat ich es.“

Ab 18 Uhr Führung durch die Druckerei der Arbeiterbewegung „Das Freie Buch“. Filmbeginn um 19 Uhr. Für ein kleines Essen und Getränke ist gesorgt. Im Hinterhof des „Haus mit der Roten Fahne“, Tulbeckstr. 4, 80339 München (U4/U5 Schwanthalerhöhe, S-Bahn Hackerbrücke); bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung innen statt. Eintritt frei

 

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