[Gericht] „Haus mit der Roten Fahne“: Räumungsklage gegen demokratische Grundrechte und die Arbeiterbewegung

Wann
Freitag - 20.10.2017
9:00 - 11:00

Wo
Landgericht München I
Prielmayerstraße 7
München

Details

„Haus mit der Roten Fahne“:
Räumungsklage wider die Vernunft, sachliche Argumente, demokratische Grundrechte und die Arbeiterbewegung
– Kommt zur Gerichtsverhandlung!

Seit über einem Jahr schwelt in München die Auseinandersetzung um den Erhalt des „Haus mit der Roten Fahne“ auf der Schwanthalerhöhe – seit 40 Jahren ein sozialer, kultureller und politischer Ort der Arbeiterbewegung. Wir erlauben uns, Sie/Euch über den Fortgang der Dinge zu informieren und zur Gerichtsverhandlung in Sachen Räumungsklage einzuladen.

Über 2.200 Menschen haben eine Petition zum Erhalt des Hauses unterzeichnet. Jugendorganisationen, gewerkschaftliche Gremien, verschiedene Vereinigungen und kulturelle Einrichtungen sowie Gewerbetreibende aus dem Viertel haben an die Landeshauptstadt appelliert, das „Haus mit der Roten Fahne“ zu erhalten. Viele Einzelpersonen und unsere direkten Nachbarn haben sich ebenso für den Erhalt ausgesprochen, wie der Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe dies mehrfach einstimmig getan hat. Zuletzt hat die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Schwanthalerhöhe mit ca. 250 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern bei 4 Gegenstimmen einen entsprechenden Antrag angenommen. Die Presse hat ausführlich über das Geschehen berichtet und die öffentliche Meinung im Münchner Westend ist eindeutig auf Seiten der Arbeiterbewegung, der Antifaschisten und Kriegsgegner, von denen dieses Haus genutzt wird – genutzt für die Interessen der Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung, gegen die Minderheit der Ausbeuter und Spekulanten, der Profiteuren am Elend der anderen, von Leiharbeit, Krieg und der Liquidierung der bürgerlichen Demokratie.

Ungeachtet der öffentlichen Meinung hat der Stadtrat der Landeshauptstadt am 15. Februar 2017 einen Beschluss zur Beendigung des Mietverhältnisses und zur Einreichung der Räumungsklage getroffen. Er traf seine Entscheidung auf Grundlage der bereits mehrfach (auch durch die städtische Verwaltung) widerlegten Behauptung, man könne auf dem Grundstück billigen Mietwohnraum schaffen. Dass der Steuerzahler erwiesenermaßen 500.000 € Defizit zu zahlen hat, egal welche andere Nutzung auf dem Grundstück realisiert wird, interessiert nicht. Dass die Stadt und die zuständige Tochtergesellschaft nach eigenen Angaben immer noch keinerlei Planung haben, was sie mit dem Grundstück anfangen wollen, interessiert nicht…

Der Stadtrat traf seine Entscheidung aus eindeutig politisch motivierten Beweggründen, weil einer Mehrheit aus CSU, Bayernpartei, SPD und offenen Nazis die politische Richtung der Nutzer des Hauses nicht gefällt, was einen schweren Eingriff in die Meinungs-, Vereinigungs- und Pressefreiheit bedeutet. Zur Illustration mögen Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der CSU, Manuel Pretzl, in der Vollversammlung des Stadtrats dienen: „Es war eine interessante Debatte über den Kampf gegen eine unliebsame politische Institution (…). Wir sagen klar: Um diese Institution ist es nicht schade, wir brauchen keine Kommunisten in dieser Stadt.“ Alles andere ist Täuschung, wie in dieser Auseinandersetzung von Anfang an mit bewusster Fehlinformation gearbeitet wurde.

Das Handeln des Stadtrats ist willkürlich, undemokratisch und unverhältnismäßig. Die Fraktionen Die Grünen – rosa liste und DIE LINKE. haben deshalb einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses eingereicht. Dennoch hat die „Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung“ als Vermieterin und 100%-ig städtische Gesellschaft Räumungsklage eingereicht, welche am 20. Oktober verhandelt wird.

Wir werden den Kampf um den Erhalt des Hauses nicht einstellen, weil die demokratische und Arbeiterbewegung eine Infrastruktur braucht, die Sitzungen, Versammlungen und Veranstaltungen, den Druck von Büchern und Flugblättern, die Herstellung von Plakaten und Transparenten, die Probe von Musik und Theater u.v.m. ermöglicht! Gerade in Zeiten von zunehmendem Rassismus und Nationalismus, staatlicher Willkür, verschärfter Ausbeutung der Werktätigen und einer wachsenden Kriegsgefahr dürfte das jeder/m einleuchten.

Der nächste Schritt in dieser Angelegenheit wird vor Gericht ausgetragen und wir laden die interessierte Öffentlichkeit ein, deren Meinung an anderer Stelle kein Gehör findet, teilzunehmen:

Verhandlung der Räumungsklage gegen das „Haus mit der Roten Fahne“
Freitag, 20. Oktober 2017
9.00 Uhr (Einlasskontrolle einplanen)
Landgericht München I, Prielmayerstraße 7, Raum 212

Wie auch immer das Urteil ausfällt – hinsichtlich der roten Fahne halten wir es mit Brecht:
Darum werdet ihr sie seh’n,
immer wieder,
gern oder ungern,
je nach eurer Stellung im Kampf,
der nicht anders enden wird,
als mit dem vollständigen Sieg
aller Unterdrückten aller Länder.
(Bertolt Brecht: Gedanken über die rote Fahne, in: Die Mutter)

Den Verlauf der Dinge und weitere Informationen gibt es auf unserer Internetseite: www.Haus-mit-der-Roten-Fahne.de

Weiterhin sind Spenden für den Erhalt des Hauses und die juristische Auseinandersetzung nicht nur erwünscht, sondern unbedingt notwendig: S. Eggerdinger, IBAN DE94 74320073 0003 897613, BIC HYVEDEMM433, HypoVereinsbank Landshut, Stichwort: Tulbeckstr.

Wir laden außerdem ein zur Westend Musiknacht am Samstag, 21. Oktober: Auch im „Haus mit der Roten Fahne“ mit der Agitproptruppe Roter Wecker und Liedern der Arbeiterbewegung (Programm und Einlasskonditionen: www.westendmusiknacht.de)

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