[Eichstädt] DEMONSTRATION GEGEN ABSCHIEBEHAFT

Wann
Freitag - 14.04.2017
14:00 Uhr

Details
Die JVA Eichstätt wird dieses Jahr zu einer Abschiebehaftanstalt
umgebaut und soll im Frühjahr 2017 zu diesem Zweck genutzt werden. Statt
verurteilter Krimineller mit geringen Haftstrafen werden bald
Geflüchtete in Haft sitzen, die lediglich ihre Menschenrechte in
Anspruch nehmen wollen. Die Anlange sei dafür bayernweit der ideale Ort:
Eichstätt liegt schließlich nicht nur nahe des geografischen
Mittelpunkts des Landes, sondern auch unweit des vermeintlich für
Abschiebungen genutzten Militärflugplatz Manching und dem dortigen
Abschiebelager.

Wir wollen es nicht hinnehmen, dass Menschen, die lediglich ihr
Asylrecht wahrnehmen wollten, ihrer Freiheit beraubt und somit wie
Kriminelle behandelt werden. Wir wollen ein Zeichen setzen für eine
menschliche Asylpolitik und individuelle sowie realistische Prüfung von
Asylanträgen.

Das Aufenthaltsgesetz sieht laut §62 die Abschiebungshaft als letztes
Mittel einer Abschiebung vor, falls sich diese nicht auf einem anderen
Weg durchsetzen lässt. Hierzu wird zwischen Vorbereitungs- und
Sicherungshaft unterschieden. Die Vorbereitungshaft kann über
Geflüchtete verhängt werden, wenn über ihre Abschiebung noch nicht
endgültig entschieden wurde oder angenommen wird, dass die Abschiebung
einer Person ohne Haft nicht oder nur erschwert möglich sein wird. Mit
der Sicherungshaft soll eine schon beschlossene Abschiebung ermöglicht
werden, wenn die Person sich ansonsten ihrer Abschiebung entziehen würde
(§62 Abs. 3 AufenthG). Diese Rechtsgrundlagen lassen erheblichen
Interpretationsspielraum und sind daher in Frage zu stellen.

Geflohene haben oft gar keine andere Wahl als ihre Reisedokumente zu
vernichten und Schlepper für ihre Flucht zu bezahlen. Außerdem machen
sich geflohene Menschen fast jedem Fall der „unerlaubten Einreise“
schuldig, da es nur wenige Möglichkeiten zur legalen Einreise für
Geflüchtete gibt.

Im Endeffekt kann also bei fast jeder geflohenen Person, die keinen
Schutzstatus erhält, eine sogenannte „Fluchtgefahr“ angenommen werden.
Somit können auch alle potentiell verhaftet werden und in
Abschiebungshaft kommen, egal ob es sich dabei um Einzelpersonen oder
ganze Familien handeln sollte. Dabei beruht die Entscheidung darüber, ob
jemand sich wirklich seiner Abschiebung entziehen will, in der Regel auf
Annahmen, die ohne eine wirkliche Prüfung der Einzelfälle getroffen
werden. Menschen, welche unter oft unmenschlichen Strapazen und
Lebensgefahr vor Krieg, Verfolgung und Hunger fliehen mussten, sollten
in Deutschland nicht auch noch dafür inhaftiert werden. Vor allem wenn
die Gründe für diese Haft sehr willkürlich erscheinen und so gut wie
jede geflohene Person treffen können.

In den Ländern, in welche diese Menschen hauptsächlich abgeschoben
werden, herrschen oft menschenunwürdige Zustände. So kann zum Beispiel
der Kosovo nicht als „sicheres Herkunftsland“ angesehen werden, wie etwa
der noch andauernde Bundeswehreinsatz im Rahmen der KFOR zeigt.


Vor allem für Roma herrschen hier diskriminierende Zustände, welche eine
Flucht durchaus rechtfertigen.
In anderen Ländern, wie etwa Afghanistan, sterben weiterhin tagtäglich
Menschen aufgrund von Anschlägen und teilweise bürgerkriegsartigen
Umständen. Nicht umsonst ist die Bundeswehr immer noch im Norden des
Landes stationiert, während in anderen Teilen Afghanistans die Taliban
wieder verstärkt an Macht gewinnen.

Laut Pro Asyl fallen viele der Insassen der Abschiebungshaftanstalten
außerdem unter das Dublin-Verfahren. Dies bedeutet, dass sie in einem
anderen EU-Staat als Geflohene registriert wurden und daher in diesem
Land Asyl beantragen müssen. Abgesehen davon, dass es durchaus
fragwürdig ist, ob Geflüchtete in Ländern wie zum Beispiel Ungarn ein
faires Asylverfahren und eine humane Versorgung erwarten können, dürften
sie gar nicht in Abschiebungshaft genommen werden, weil sie noch gar
keinen Asylantrag stellen konnten.

Die Praxis der Abschiebehaft ist also aufgrund der ziemlich unklaren
gesetzlichen Rahmenbedingungen und der oft unzureichenden
Einzelfallprüfung grundsätzlich in Frage zu stellen. Die Einrichtung der
Haftanstalt in Eichstätt ist nur ein Teil im System der Abschiebelager
und Haftanstalten, somit richtet sich unser Protest gegen das
Menschenverachtende System der Abschiebehaft in ganz Deutschland!

Wir wollen ein Zeichen einer lebendigen Willkommenskultur setzten! Wir
wollen bunte, offene, laute und kreative Proteste!

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