Demo: Solidarität mit den inhaftierten türkischen Linken im §129b Verfahren

Wann
Freitag - 15.09.2017
11:30 - 14:00

Wo
Landgericht München
Nymphenburger Str. 16
München

Details

Während breit über die Lage in der Türkei diskutiert wird, findet auch in der BRD Repression gegen Linke statt. Im April 2015 wurden zehn türkischstämmige AktivistInnen verhaftet. Der Vorwurf lautet Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch leninistisch (TKP/ML). Konkret wird ihnen vorgeworfen, Spenden gesammelt und Solidaritätsveranstaltungen organisiert zu haben. Dabei ist die TKP/ML weder in Deutschland verboten noch steht sie auf einer so genannten internationalen Terrorliste.In dem Verfahren wird also nicht über strafbare Handlungen, sondern über politische Aktivitäten geurteilt. Den Angeklagten wird nicht die Beteiligung an Straftaten vorgeworfen. Sie haben in Deutschland nie gegen Gesetze verstoßen. Unter den zehn Verhafteten befinden sich Arbeiter, Rentner, anerkannte politische Flüchtlinge sowie eine Fachärztin für psychosomatische Medizin und ein Arzt.
Der Fall zeigt, dass die Repression gegen linke Gruppierungen ansteigt und dass besonders migrantische, fortschrittliche Organisationen betroffen sind. Diese stellen inzwischen die meisten politischen Gefangenen in Deutschland. Nicht nur die Türkei hat eine eigenwillige Terrorismusdefinition und geht hart gegen die linke Opposition vor. Auch in Deutschland können abweichende Meinungen einen Menschen ins Gefängnis bringen. Sogar wer im legalen Rahmen politisch aktiv ist und linke Gruppierungen unterstützt, kann verhaftet werden.

Der hier angewandte Gummiparagraph 129a/b erlaubt die willkürliche Verfolgung von Personen, die dem Staat missliebig sind. Für ein Verfahren nach §129b muss der Bundesjustizminister eigens eine „Verfolgungsermächtigung“ erteilen. Es handelt sich also um ein von der Regierung gewolltes Vorgehen. Die Entscheidung, wer ein „Terrorist“ ist und wer nicht, erfolgt nach innen- und außenpolitischen Interessen der BRD. Gegen diese Kriminalisierung setzen wir Solidarität!

Zudem ist der Gefangene Mehmet Yeşilçali schwer erkrankt und haftunfähig. Als Justizbeamte ihn im deutschen Gefängnis schlugen, brachen alte traumatische Foltererfahrung in der Türkei wieder auf. Trotzdem sind alle Anträge auf Haftverschonung abgelehnt worden. Die Justizbehörden versuchten sogar, ein Geständnis von ihm zu erpressen, was er ablehnte. Dies ist nicht der einzige Skandal in dem Verfahren. Denn scheinbar verlässt sich die Bundesanwaltschaft in diesem Mammut-Prozess ohne Bedenken auf geheimdienstliche Informationen aus der Türkei, die illegal gesammelt wurden. Präsentiert wurden Berichte über Treffen der TKP/ML in Deutschland sowie Mitgliederlisten. Offenbar hat hier der türkische Geheimdienst MIT illegal in Deutschland herumspioniert. Alle Verteidigerpost wird von einem Kontrollrichter gelesen. Die Bayerische Justiz ging sogar so weit, sensible Verteidigerpost zum Übersetzen in die Türkei zu schicken. So erhielt der türkische Staat die Möglichkeit, zuzugreifen. Grund genug, endlich Schluss zu machen mit dieser Prozess-Farce gegen Menschen, die absolut nichts verbrochen haben.

Zum Prozesstermin am Freitag, 15.9. findet ab 11.30 Uhr in München eine Solidaritätsdemonstration statt. Sie führt vom Münchner Gerichtsgebäude, Nymphenburger Straße 16, zum Stachus.

Das Bündnis „Freiheit für ATIK“ fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens und die Freilassung der Angeklagten. Weg mit dem Paragrafen 129a/b!!!

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