Vortrag: Soll man Gefängnisse schließen?

Wann
Dienstag - 05.12.2017
19:30 - 21:00

Wo
Seidlvilla
Nikolaiplatz 1b
80802 München

Details

Der Strafvollzug, wie wir ihn kennen, ist mangelhaft: ca. 50% der Gefangen werden rückfällig. Wir suchen daher heute etwas Besseres, einen anderen Umgang mit schädigendem Verhalten.

 

Das bayerische Strafvollzugsgesetz sagt in Art. 2: Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Er soll den Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Die erste Aufgabe wird erfüllt solange der Straftäter im Gefängnis ist. Die zweite Aufgabe erfüllt der Vollzug nicht, denn ca. 50% der Straftäter werden rückfällig. Das Gefängnis bewirkt, dass die Gefangenen ihre Arbeit und ihre Wohnung verlieren und häufig ihre Familie. Sie sind also, wenn sie entlassen werden, weniger integriert als vorher. Häufig bleibt ihnen nur, wieder Straftaten zu begehen, z.T auch schwerere.

Man muß daher über Alternativen nachdenken:
– Gefährdeten Personen Hilfen anbieten
– Das Strafgesetzbuch entschlacken, um die Knäste leerer zu machen
– Täter-Opferausgleich
– Ersatzfreiheitsstrafe abschaffen durch „schwitzen statt sitzen“
– offener Vollzug, u.u. mit Fußfessel
– Tariflohn und Rentenbeiträge für Knastarbeit
– die 10% der Gefangenen, die wirklich gefährlich sind, menschenwürdig unterbringen.

Referentin: Marianne Kunisch, Rechtsanwältin, Nothilfe Birgitta Wolf e.V.

Verantstalterin: Humanistische Union e.V., Regionalverband München-Südbayern

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