[Gerichtsbesuch] Der Kampf gegen das bayerische „Leitkultur“-Gesetz steht vor Gericht!

Wann
Montag - 12.03.2018
9:30 - 12:30

Wo
Amtsgericht München
Nymphenburger Str. 16
München

Details

„Wir können also festhalten, wir sind die Gefährder ihrer Leitkultur!“ (angeklagter Azubi im Gerichtssaal)

Arbeiterjugendliche stehen vor Gericht. Und zwar, weil sie sich der „deutschen Leitkultur“ widersetzen, weil sie für eine Welt ohne Ausbeutung, Unterdrückung und Krieg kämpfen. Nicht sie, sondern die Verantwortlichen für rassistische Kontrollen und Überfälle von Greiftrupps der Polizei auf Jugendliche auf der Demonstration gegen das bayerische Ausgrenzungsgesetz am 22.10.2016 gehören in den Knast. Nun werden mit willkürlich konstruierten Vorwürfen Jugendliche vor Gericht gezerrt. Sie wurden willkürlich und gewalttätig aus der Demonstration gerissen und festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, Polizisten angegriffen zu haben.
Drehen wir den Spieß um! Diejenigen, die Willkür in Gesetzesform gießen, gehören mitsamt ihrer „deutschen Leitkultur“ auf die Anklagebank!

Kommt am 12.03.18 um 9.30 Uhr zum 2. Prozesstag und zur Kundgebung vorm Amtsgericht München und anschließend um 10.30 Uhr zum Prozess (Amtsgericht München, Nymphenburger Straße 16, Sitzungssaal A 221)

SJD – Die Falken LV Bayern & FDJ Gruppe München

Bericht aus „Arbeiterjugend“, Berufsschulzeitung #48, SJD – Die Falken KV Regensburg:
Bei einem ersten Verhandlungstermin vor ein paar Wochen erlebte der vollbesetzte Saal, dass man vor der Staatsgewalt nicht den Kopf einziehen muss. Kämpfende und organisierte Arbeiterjugendliche, die sich nicht mundtot machen lassen: „Wenn wir über den 22. Oktober sprechen, müssen wir über das Integrationsgesetz sprechen, genauso wie über das Gefährdergesetz. Ziel dieses Gesetzes sind laut Joachim Hermann, Innenminister der CSU, nicht nur Islamisten und Terroristen, sondern „Extremisten und Chaoten“. Wer sind diese Extremisten und Chaoten? Diejenigen, die sich nicht der deutschen Leitkultur unterordnen wollen.“ (aus der Einlassung des Angeklagten)
Der Azubi dreht das Verhältnis im Gerichtssaal um. Anstatt sich vor der bürgerlichen Justiz zu rechtfertigen, verließt er eine politische Erklärung, in der er die CSU und ihr „Integrationsgesetz“ angreift, es einreiht in einen seit Jahren vorgehenden Abbau demokratischer Rechte, einreiht in die Wiedererstarkung des Faschismus.
Die erste Zeugin, Kripobeamtin, zuständig für die „Auswertung“ der Polizeivideos. Wohl eher für die eigenmächtige Vernichtung von Beweisen „auf denen keine Belastendes Material zu sehen“ ist. „Und Entlastendes?“ fragt die Verteidigung. Ja das würde selbstverständlich vorgelegt werden. Auf die Frage, was denn jetzt genau ihre Aufgabe bei der Polizei sei, antwortet sie im Affekt „Verfolgen!“ und schiebt dann doch noch ein „also ermitteln“ nach. In der Befragung kommt die schlampige (oder willkürliche) Arbeit der Polizei zum Vorschein. Nicht nur im Umgang mit den Videos, sondern auch die weiteren schriftlichen Aussagen der Schlägertrupps vom USK werfen Fragen auf, ob hier nicht passende Absprachen gemacht wurden. Persönliche Schlussfolgerungen von Frau D. werden in den Unterlagen als Faktum hingestellt. So soll der Angeklagte vor der Polizei geflohen sein. „Das habe ich falsch formuliert“ lenkt sie schnell ein.
Die Glaubwürdigkeit der zur Hauptzeugin gemachten Polizistin hat durch ihre Widersprüchlichkeit und ihre vorgefertigte Parteilichkeit für die angebliche Geschädigter Seite (die Polizei) gelitten.
Der Richter sieht das allerdings anders. Er vertraut blind der Polizei. Als er sich weigert, neue Beweise auch der Verteidigung zu zeigen, stellt diese einen Befangenheitsantrag gegen ihn. Peinlicherweise ist kein Richter mehr anwesend, der darüber entscheiden kann.

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